Gefährliche Güter

Einige Waren und Gegenstände stellen ein Risiko für Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Passagiere an Bord eines Flugzeugs dar. Bitte prüfen Sie die nachstehende Liste der verbotenen Gegenstände und gefährlichen Güter sorgfältig und vermeiden Sie die Mitnahme dieser Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck.

Gefährliche Güter

Feuerwerkskörper, Sprengstoff und Wunderkerzen

Farbe und Farbverdünner

Sauerstoffflaschen / Unterwasserfackeln

Entflammbare Flüssigkeiten

Soda-Kartuschen

Radioaktives Material

Reizgas und Pfefferspray

Campinggas

Benzin

Batterie

Taschen mit Alarmgeräten

Feuerzeuge

Gift

70%-iger Alkohol

Gefährliche Güter

Lithiumbatterie

Elektrische Zigarette

Gefährliche Güter

Taschenmesser

Schere

Aerosol

Wein & Spirituosen

Sportausrüstung

Nähzeug

Gefährliche Güter

Feuerzeuge

Weitere Informationen zu Gefahrgut

  1. Schusswaffen und andere Geräte, die Geschosse abfeuern (Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abfeuern eines Geschosses schwere Verletzungen zu verursachen), einschließlich:

 

Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,

Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,

Bestandteile von Feuerwaffen, mit Ausnahme von Zielfernrohren,

Druckluft- und CO2-Waffen, wie Pistolen, Luftdruckwaffen, Gewehre und kugelgelagerte Waffen,

Signalpistolen und Schreckschusspistolen,

Bögen, Armbrüste und Pfeile,

Harpunenkanonen und Speerschleudern,

Steinschleudern und Katapulte,

Betäubungsgeräte (Geräte, die speziell zur Betäubung oder Ruhigstellung entwickelt wurden), einschließlich

Schockgeräte, wie Betäubungspistolen, Elektroschocker und Betäubungsstöcke

Tierbetäubungsgeräte und Tierkiller,

chemische Stoffe, Gase und Sprays, die Menschen außer Gefecht setzen oder kampfunfähig machen, wie Pfefferspray, Capsicum-Spray, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays.

  1. Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder einer scharfen Kante (Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder einer scharfen Kante, die dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen zu verursachen), einschließlich:

 

Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind, wie Äxte, Beile und Hackbeile

Eispickel,

Rasierklingen,

Teppichmesser,

Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm,

Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt aus,

Kampfsportgeräte mit einer scharfen Spitze oder Kante,

Schwerter und Säbel.

  1. Handwerkszeug (Werkzeuge, die entweder schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen gefährden können), einschließlich:

 

Brecheisen,

Bohrer und Bohraufsätze, einschließlich tragbarer Akku-Bohrmaschinen,

Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,

Sägen, einschließlich schnurloser, tragbarer Sägen,

Schweißbrenner,

Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen.

  1. Stumpfe Instrumente (Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen können, wenn sie zum Schlagen verwendet werden), einschließlich:

 

Baseball- und Softball-Schläger,

Knüppel und Schlagstöcke, wie z. B. Gummiknüppel, Totschläger und Schlagstöcke,

Kampfsportausrüstung.

  1. Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandvorrichtungen (Spreng- und Brandstoffe sowie Brandvorrichtungen, die geeignet sind oder geeignet zu sein scheinen, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen zu gefährden), einschließlich:

 

Munition,

Sprengkapseln,

Zündkapseln und Zünder,

Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,

Minen, Granaten und andere explosive, militärische Gegenstände,

Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,

raucherzeugende Kanister und raucherzeugende Patronen,

Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.

  1. Liste der verbotenen Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck. Sprengstoffe und Brandsätze (Sprengstoffe und Brandsätze, die geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden), einschließlich:

 

Munition,

Sprengkapseln,

Zündkapseln und Zünder,

Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,

Minen, Granaten und andere explosive, militärische Gegenstände,

Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,

raucherzeugende Kanister und raucherzeugende Patronen,

Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.

  • Die Menge der Flüssigkeiten, Aerosole, Gele und Cremes ist auf 100 ml pro Behälter beschränkt.
  • Die Flüssigkeiten müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von höchstens einem Liter verstaut werden.
  • Die speziellen Plastikbeutel sind im Einzelhandel oder am Flughafen erhältlich.
  • Die Plastiktüte muss bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorgelegt werden (wie dies z. B. für Laptops bereits vorgeschrieben ist).
  • Pro Passagier ist nur ein Beutel an Bord erlaubt.
  • Maximales Fassungsvermögen 1 Liter.
  • Wiederverschließbar (z. B. Zip-Top)
  • Durchsichtig
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  • E-Zigaretten sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt

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