Reisen mit einem Kleinkind

Ein Säugling ist ein Kind, das das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es gelten die folgenden Annahmen/Vorschriften:

Kleinkinder dürfen nicht als unbegleitete Minderjährige reisen; sie müssen von einem Elternteil oder einem anderen verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden.

Maximal ein Kleinkind pro erwachsene Begleitperson über 18 Jahre.

Die Gesamtzahl der Kleinkinder an Bord darf die Anzahl der an Bord mitgeführten Schwimmwesten für Kleinkinder nicht überschreiten. Maximal 18 Kleinkinder pro Flug.

Eine Schwimmweste für Kleinkinder muss vor dem Start immer in die Sitztasche gelegt werden, und der Erwachsene muss über die Verwendung der Schwimmweste im Notfall informiert werden.

Kleinkinder können auf dem Schoß einer erwachsenen Person Platz nehmen.

Beförderung von Kinderautositzen:

  • Für das Kleinkind muss ein regulärer Passagiersitz zum entsprechenden Tarif gebucht und bezahlt werden.
  • Ein zugelassener Kindersitz darf nur von Kleinkindern im Alter zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verwendet werden und darf nur in einer nach hinten gerichteten Position befestigt werden. Ein Autokindersitz darf sich nicht in einer Sitzreihe befinden, die sich entweder neben einem Notausgang oder unmittelbar vor oder hinter einer solchen Reihe befindet.

Sitzplatz:

  • Der Autositz kann nur auf einem Fenstersitz montiert werden.
  • Ein Elternteil oder eine verantwortliche Person nimmt den Sitz neben dem Kleinkind ein.