Unsere Gepäckbestimmungen

Bitte beachten Sie die Liste der verbotenen Gegenstände und gefährlichen Güter, um zu vermeiden, dass verbotene Gegenstände mit in die Kabine genommen werden.

PERSÖNLICHER GEGENSTAND

Kostenlos
(Laptoptasche)
Garantiert in der Kabine

Sie können einen persönlichen Gegenstand mitnehmen, der unter den Vordersitz passen muss. So können Sie wichtige Dinge wie Medikamente, Ihr Handy, andere elektronische Geräte und Reisepässe mitnehmen.

HANDGEPÄCK*

Maximal: 8 kg
55 cm x 40 cm x 23 cm
Muss möglicherweise im Laderaum aufbewahrt werden Wird in der Kabine mitgeführt und im Gepäckfach verstaut, sofern Platz vorhanden ist.

AUFGEGEBENES GEPÄCK

12 kg oder 20 kg
Online-Gebühren variieren je nach Strecke
Flughafengebühren: 55 EUR 20 kg, 35 EUR 12 kg
80 cm x 50 cm x 28 cm
in den Frachtraum eingecheckt
Ihr aufgegebenes Gepäck muss vor dem Abflug eingecheckt werden. Ein aufgegebenes Gepäckstück sollte nicht mehr als 32 kg wiegen. Bei Überschreitung der Freigepäckgrenze (20 kg) fallen Gebühren an.

*Wenn Ihr Handgepäck nicht im Gepäckfach aufbewahrt werden kann oder aus irgendeinem Grund als unsicher erachtet wird, muss es als Frachtgepäck aufgegeben werden. Bewahren Sie Medikamente, Reisedokumente und Wertsachen in Ihrer Handtasche auf. Auch elektronische Geräte mit Lithiumbatterien, Ersatzbatterien und Akkus können mitgeführt werden, da diese im Laderaum nicht erlaubt sind.

Weitere Informationen

Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine der folgenden Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitführen:

  • Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine
  • Computer, Videokameras, Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte
  • Bargeld, Wertpapiere
  • Geschäftliche oder private offizielle Dokumente
  • Schlüssel
  • Flüssigkeiten
  • Medikamente
  • Verderbliche Gegenstände
  • Kunstgegenstände
  • Wenn das aufgegebene Gepäck solche Gegenstände enthält, haftet TUS Airways nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung.
  • Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einer maximalen Größe von 100 ml an Bord mitgeführt werden
  • Alle Flüssigkeitsbehälter, die die Höchstmenge von 100 ml pro Behälter erfüllen, müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel (20 x 20 cm) verpackt sein.
  • Die Plastiktüte muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden.
  • Flüssigkeiten, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen entsorgt.

Die Beförderung von Sportausrüstung kann im Voraus auf der TUS-Website oder über das TUS Airways Call Center gebucht werden.

 

Sportausrüstungen werden nur angenommen, wenn sie ordnungsgemäß verpackt sind (damit sie nicht beschädigt werden) und nicht mehr als die folgenden Gegenstände enthalten

KategorieInhalteVerpackung/Abmessungen
(Sportausrüstung sollte 32 kg nicht überschreiten)
Gebühren
FahrradNormales Fahrrad (nicht motorisiert). Der Lenker sollte seitlich befestigt sein. Die Pedale entfernt oder nach innen befestigt. Es wird empfohlen, die Luft aus den Reifen zu lassen(maximale Abmessungen 2 m). Verpacken Sie das Fahrrad in einem Fahrradkarton oder einer speziellen Kunststoffbox, in die keine anderen Gegenstände gepackt werden dürfen.EUR45/USD50
Golfausrüstung Eine Golftasche (maximale Abmessungen 2 m) EUR45/USD50
Bowling-AusrüstungBowlingkugel, ein Paar Bowlingschuhe(maximale Abmessungen 2 m). Verpackt in BowlingtascheEUR45/USD50
Angelausrüstung Zwei Ruten
Eine Angelrolle
Ein Paar Anglerstiefel
Angelkoffer
Ein Kescher
Ein Paar Anglerstiefel
(maximale Abmessungen 2 m). Verpackt in einer AusrüstungstascheEUR45/USD50
Kite-SurfbrettEin Kite
Ein Brett
(maximale Abmessungen 2 m). Verpackt in einer AusrüstungstascheEUR45/USD50
WakeboardEin Wakeboard(maximale Abmessungen 2 m). Verpackt in einer AusrüstungstascheEUR45/USD50
WindsurfenEin Brett
Ein Segel
Ein Mast
(maximale Abmessungen 2 m). Verpackt in einer AusrüstungstascheEUR45/USD50
Fallschirmausrüstung Eine Fallschirmausrüstung(maximale Abmessungen 2 m). Verpackt in SchutzbehälterEUR45/USD50
Skiausrüstung (Schnee/Wasser)Ein Paar Ski
Ein Paar Skistöcke
Ein Paar Stiefel
Helm
(maximale Abmessungen 2 m). Verpackt in einer separaten anerkannten Ski- oder SnowboardtascheEUR45/USD50

Die Beförderung von spezieller Sportausrüstung, die oben nicht aufgeführt ist, kann im Voraus über das Callcenter von TUS Airways gegen eine Gebühr von 55 EUR/60 USD gebucht werden

Die Beförderung von Waffen und Munition muss im Voraus über das TUS Airways Call Center gebucht werden.

Buchungen für Waffen/Munition (Sport-/Jagdwaffen) werden in Übereinstimmung mit den IATA-Gefahrgutvorschriften angenommen und in einem separaten Beutel verpackt.

Es gelten die folgenden Verfahren/Einschränkungen:

Eine Voranmeldung für die Beförderung von Waffen/Sport-/Jagdgewehren muss über das TUS Airways Call Center erfolgen (Tel.: +357 24 200 400).

Waffen sind im aufgegebenen Passagiergepäck nicht erlaubt.

Zum Transport zugelassene Waffen müssen in einem separaten Waffenkoffer verpackt sein und beim Check-in vorgelegt und dann im Frachtraum des Flugzeugs mitgeführt werden.

Kriegswaffen werden nicht zur Beförderung angenommen.

Das Entladen der Waffe und die geeignete Verpackung liegen in der Verantwortung des Fluggastes.

Die für die Beförderung zugelassene Munition muss getrennt von der Waffe verpackt werden.

Die Munition muss in einem stabilen Behältnis aus Holz, Metall oder Pappe verpackt sein.

Die Munition muss im Inneren des Behältnisses vor Stößen geschützt und so gesichert sein, dass sie sich während des Fluges nicht bewegen kann.

Das Gesamtgewicht der Munition für sportliche Zwecke darf 5 kg (einschließlich Verpackung) pro Passagier nicht überschreiten.

Der Fluggast ist für alle von den Behörden am Abflug- und Ankunftsort geforderten Unterlagen verantwortlich.

Pro Waffe sind am Flughafen Gebühren in Höhe von 55 EUR/60 USD zu entrichten.

Die Fluggäste sollten das folgende Formular ausfüllen: Beförderung von Feuerwaffen und/oder Munition.

Die Beförderung von Musikinstrumenten muss im Voraus über das TUS Airways Call Center gebucht werden.

 

Musikinstrumente können entweder als aufgegebenes Gepäck oder als Handgepäck befördert werden

 

Beförderung von Musikinstrumenten als aufgegebenes Gepäck:

Musikinstrumente werden als aufgegebenes Gepäck behandelt und mit den entsprechenden Gebühren belegt. Im Frachtraum verladene Musikinstrumente sollten ordnungsgemäß in einem Hartschalenkoffer verpackt sein. Bei der Abfertigung wird eine Freigabekarte zur Unterschrift vorgelegt, auf der bestätigt wird, dass das Musikinstrument auf eigene Gefahr befördert wird.

 

Am Flughafen zu entrichtende Gebühren EUR 55/USD 60

 

Es wird empfohlen, vor der Reise eine spezielle Reiseversicherung abzuschließen, die Ihr Musikinstrument abdeckt.

 

Beförderung von Musikinstrumenten in der Kabine

Ein Musikinstrument kann anstelle des normalen Trolleys in der Kabine befördert werden, wenn es den Handgepäckmaßen 55 x 40 x 23 cm und einem Höchstgewicht von 8 kg entspricht und die entsprechenden Trolley-Gepäckgebühren bezahlt werden.

 

Beförderung eines Musikinstruments auf einem zusätzlichen Sitzplatz:

Ein Musikinstrument kann auch als zusätzlicher Sitzplatz befördert werden (Maximalgewicht 23 kg und gemäß den unten genannten Abmessungen), sofern ein Fensterplatz reserviert und im Voraus bezahlt wird (der Preis versteht sich ohne Passagierzuschläge und Steuern – für diesen Sitzplatz ist kein zusätzliches Gepäck erlaubt).

 

Höhe (cm) Länge (cm) Breite (cm) (oder Tiefe)

85 40 22

Das Musikinstrument muss sich in einem Koffer mit einem Griff befinden, durch den die Flugbegleiter die Gurte führen können, um es sicher auf dem Sitz zu befestigen. Wenn die Flugbegleiter nicht davon überzeugt sind, dass das Musikinstrument sicher verstaut ist, müssen sie es in den Laderaum stellen.

 

Jedes Instrument, das die oben genannten Anforderungen für eine sichere Beförderung in der Kabine nicht erfüllt, wird nicht an Bord akzeptiert und muss als aufgegebenes Gepäck angenommen werden, wobei entsprechende Gebühren anfallen.

 

Wenn Sie ein Musikinstrument mitnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Call Center: +357 24 200 338

Die Beförderung von Haustieren in der Kabine muss im Voraus über das TUS Airways Call Center gebucht werden.

 

TUS Airways akzeptiert nur kleine Hunde und Katzen in der Kabine

 

Anforderungen:

Haustiere müssen in einem speziellen Behälter transportiert werden, der vom Passagier bereitgestellt wird.

Der Behälter darf nicht größer als 45 cm x 35 cm x 23 cm sein und muss unter den Sitz vor dem Passagier passen.

Das Gesamtbruttogewicht des Tieres (d. h. einschließlich des Behälters) darf 8 kg nicht überschreiten.

Der Behälter muss auslaufsicher sein und das Haustier muss während des gesamten Fluges in dem Behälter verbleiben.

Passagiere, die mit einem Haustier in der Kabine reisen, müssen auf einem Fensterplatz sitzen, nicht in der ersten Reihe oder in den Notausgangsreihen.

Haustiere müssen zum Zeitpunkt der Reise mindestens 12 Wochen alt sein und über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, wobei die letzte Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen muss. Sie müssen mindestens 105 Tage alt sein, um für die Reise zugelassen zu werden.

Haustiere müssen sauber, geruchlos, gesund, harmlos und dürfen nicht trächtig sein.

Passagiere müssen im Besitz von Einreisegenehmigungen und anderen von den Einreise- oder Transitländern vorgeschriebenen Dokumenten sein.

Passagiere sollten die Website der jeweiligen Behörden ihres Ziel-/Transitlandes besuchen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Pro erwachsenem Passagier ist nur ein Haustier in der Kabine erlaubt, und wenn Sie mit einem Kleinkind reisen, dürfen Sie nicht mit einem Haustier in der Kabine reisen.

Die Beförderung von Haustieren von unbegleiteten Minderjährigen ist nicht gestattet.

Anforderungen:

 

Haustiere müssen mindestens zwei Stunden vor dem Abflug beim Check-in vorgeführt werden.

Für Haustiere muss ein gültiger Heimtierausweis zur Kontrolle mitgeführt werden.

Haustiere müssen mit einem ID-Mikrochip versehen sein.

Der Transport von HAUSTIEREN in der Kabine wird wie folgt berechnet:

 

Kategorie Alle Ziele (pro Sektor nur am Flughafen zahlbar)

Klein (bis 8 Kilo): In der Kabine EUR 60 / USD 65 Wenn Sie ein Haustier mit in die Kabine nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Call Center: +357 24 200 338

Blindenhunde

Blindenhunde/Hörhilfenhunde, die für die Begleitung von Fluggästen mit eingeschränktem Seh-/Hörvermögen ausgebildet sind, sowie andere Diensthunde, die für die Begleitung von Fluggästen mit Epilepsie oder Autismus ausgebildet sind, können kostenlos befördert werden. Tiere zur emotionalen Unterstützung werden auf TUS-Flügen nicht akzeptiert.

 

Anforderungen:

 

Fluggäste dürfen einen Blindenhund in der Flugzeugkabine mitführen.

Der Blindenhund muss zwischen Ihre Füße passen.

Binden Sie Ihren Blindenhund in der Kabine an Ihren Stuhl.

Stellen Sie sicher, dass der Blindenhund einen Maulkorb trägt und angeleint ist.

Der Blindenhund darf sich in der Kabine nicht frei bewegen.

Der Hund muss frühestens ein Jahr und spätestens einen Monat vor dem Flug gegen Tollwut geimpft worden sein.

Vor dem Einchecken muss Ihr Hund von der Fluggesellschaft überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Die oben genannten Anforderungen für den Transport von Haustieren/Tieren gelten auch für Blindenhunde.

Alle Unterlagen, die in den Vorschriften der Länder, in die und aus denen Sie reisen, aufgeführt sind.

Der Passagier muss im Besitz eines Zertifikats sein, das die spezielle Ausbildung des Hundes durch Organisationen bestätigt, die Mitglied sind bei:

 

Assistance Dogs International (ADI) (https://assistancedogsinternational.org) oder

Internationaler Verband der Blindenhunde (IGDF) (http://www.igdf.org.uk)

Hunde, deren Einfuhr/Transit in folgende Länder verboten ist:

 

 

Zypern:

 

 

 

Pitbullterrier / amerikanischer Pitbull

Dogo Argentino / argentinischer Mastiff

Fila Brasileiro / brasilianischer Mastiff

Japanisches Tosa / Tosa Inu

 

 

Israel:

 

Rottweiler

Pittbullterrier

Bullterrier (Amstaff)

Bullterrier

Amerikanischer Staffordshire

Argentinischer Dogo

Brasilianischer Fila

Japanischer Tosa

Staffordshire Bullterrier (Englischer Staff)

 

 

Kreuzungen der oben genannten Rassen mit anderen Rassen sind ebenfalls verboten.

 

TUS Airways behält sich das Recht vor, strengere Vorschriften anzuwenden und gegebenenfalls die Buchung auf bestimmten Strecken abzulehnen.